Das wichtigste vorab: Wir müssen Freitag und Samstag 1,5m Abstand zwischen anderen Menschen einhalten. Auch zu Menschen aus demselben Haushalt. Eine Ausnahme gibt es nur für Kinder unter 14 Jahren – alle anderen Menschen müssen 1,5m Abstand zueinander halten.
Die Abstandsregel steht zwar schon in unseren Teilnahmebedingungen, geht aber zwischen Maskenpflicht, Alkoholverbot und Corona-Warn-App etwas unter. Das wichtigste ist aber der Abstand von 1,5m!
Da wir die Abstandsregel als Auflage der Stadt für die Kundgebung und Demonstration bekommen haben, sind die organisierenden Menschen vom Christopher Street Day (CSD) Bremen persönlich in der Haftung, wenn der Abstand nicht eingehalten wird.
Wir sehen uns deshalb dazu gezwungen, die Kundgebung oder Demonstration abzubrechen, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten wird.
Warum würden wir die Kundgebung oder Demonstration sogar abbrechen?
Wie jedes Jahr bekommen wir die endgültigen Auflagen der Stadt erst wenige Tage vor der eigentlichen CSD-Demonstration. Es gibt zwar Gespräche vorab, um gemeinsam Informationen auszutauschen und damit auf beiden Seiten Klarheit herrscht, was genau geplant ist und welche (Sicherheits-)Bedenken es dabei gibt. Aber die endgültigen Auflagen kommen erst wenige Tage vorab. So haben wir auch dieses Jahr die Auflagen erst gestern am 25.08.2021 bekommen, also nur zwei Tage vor der Kundgebung und nur drei Tage vor der Demonstration.
Im Sinne der Transparenz stellen wir das Schreiben des Ordnungsamts hier online zur Verfügung. Wir haben lediglich einige Angaben anonymisiert und auf Seite 5 einen erklärenden Hinweis eingeschoben (roter Kasten mit Pfeil).
Auch wenn die fröhlichen CSDs der letzten Monate schön waren – wir sind lt. RKI in der vierten Corona-Welle und wir haben vom Ordnungsamt die harte Auflage mit dem Abstand bekommen.
Wir hatten uns schon bewusst dazu entschieden, keine LKW und keine Musik zu organisieren, damit das Bewusstsein für die Auflagen hoch bleibt und Lautsprecheransagen gut verstanden werden können.
Wir haben die Maskenpflicht zusätzlich aufgenommen, um zusätzlich Sicherheit zu geben, falls die Abstandsregel doch für einen Moment verletzt werden sollte. Die Corona-Warn-App erleichtert die Kontaktverfolgung, falls es doch zu einer Infektion gekommen sein sollte.
Letztlich bedeutet die harte Auflage mit dem Mindestabstand aber, dass wir vor allem auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m achten müssen, oder sonst persönlich haften.
Wenn der Mindestabstand von 1,5 nicht konsequent eingehalten wird, werden wir die Kundgebung oder die Demonstration abbrechen müssen. Wir bitten deshalb alle Teilnehmenden darum, die Teilnahmebedingungen und insbesondere den Mindestabstand zu allen Menschen einzuhalten.